Die einvernehmliche Beendigung eines Schuldverhältnisses kann durch einen Auflösungsvertrag bzw- Aufhebungsvertrag geregelt werden. Von der Möglichkeit der Beendigung durch Auflösungsverträge wird oft im Arbeitsrecht Gebrauch gemacht. Hier können und werden Bedingungen und Konditionen dokumentiert, die
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